- Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro.
- Kindergeld 2026: 259 Euro monatlich je Kind.
- Freibeträge für Kinder und Kindergeld nicht einfach addieren.
Der Grundfreibetrag
Der Einkommensteuertarif sieht für 2026 einen Grundfreibetrag von 12.348 Euro vor. Die Tarifberechnung setzt am zu versteuernden Einkommen an. Der Betrag lässt sich deshalb nicht ohne weitere Prüfung mit dem Bruttoarbeitslohn oder einem betrieblichen Umsatz gleichsetzen.
Ob eine Erklärungspflicht besteht oder eine freiwillige Erklärung sinnvoll sein kann, ist eine andere Frage als die Höhe des Grundfreibetrags.
Was Familien betrifft
Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro je Kind. Die zusammengefassten Freibeträge für Kinder einschließlich Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf belaufen sich 2026 bei voller Berücksichtigung auf 9.756 Euro je Kind. Das ist nicht allein der sogenannte sächliche Kinderfreibetrag.
Kindergeld und Freibeträge wirken nicht einfach als doppelte zusätzliche Vergünstigung. Im Veranlagungsverfahren ist die gesetzliche Vergleichsberechnung maßgeblich. Anspruchsvoraussetzungen, Zuordnung und Änderungen während des Jahres sind dabei zu beachten.
Was Sie jetzt sammeln können
Ordnen Sie Nachweise über Ausbildung, Betreuung und Veränderungen der Haushalts- oder Familiensituation. Eine frühzeitige Übersicht erleichtert die spätere Klärung, welche Angaben relevant sind.
Für die Planung sollte zwischen den geltenden Werten für 2026 und angekündigten Änderungen für Folgejahre unterschieden werden. Ein Regierungsentwurf ist noch keine gesicherte Grundlage für die persönliche Steuerberechnung.
Quellen
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif ↗
- BMF-Monatsbericht Februar 2026: Freibeträge für Kinder ↗
- LStH 2026: § 66 EStG ↗
Quellen zuletzt für diesen Beitrag ausgewertet: 28.10.2026. Allgemeine Information, keine individuelle steuerliche Beurteilung. Bitte sprechen Sie uns auf Ihre konkrete Situation an.