Welche Gewinnermittlung erforderlich ist, hängt von den konkreten rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen ab. Der gemeinsame Ausgangspunkt sind vollständige Unterlagen und die Klärung besonderer Geschäftsvorfälle.
Das Jahr vollständig erfassen
Nicht alltägliche Vorgänge verdienen besondere Aufmerksamkeit: Anschaffungen, Finanzierungen, größere Ausfälle und Veränderungen des Betriebs. Eine Übersicht verhindert, dass wichtige Informationen erst ganz am Ende auftauchen.
Anlagen und Finanzierung zuordnen
Bei Investitionen müssen unter anderem Anschaffungszeitpunkt, Kosten und Nutzungsdauer eingeordnet werden. Ein Angebot allein belegt noch nicht, wann die steuerliche Berücksichtigung möglich ist.
Ergebnis und Liquidität unterscheiden
Ein buchhalterisches Ergebnis ist nicht identisch mit dem verfügbaren Bankguthaben. Finanzierung, Forderungen und Investitionen gehören deshalb in die Auswertung des Jahres.
Häufige Fragen zum Einstieg
Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch sinnvoll?
Besondere Vorgänge des Geschäftsjahres. Unterlagen zu Anlagen und Finanzierungen. Abgestimmte Liste offener Punkte. Welche weiteren Angaben benötigt werden, wird nach dem ersten Überblick abgestimmt.
Kann ich Unterlagen direkt über diese Website senden?
Diese Konzeptwebsite bietet keinen Dokumenten-Upload. Bitte vereinbaren Sie zunächst einen geeigneten sicheren Übertragungsweg. Per allgemeiner E-Mail sollten keine vertraulichen Steuerunterlagen versendet werden.
Ist eine Anfrage bereits ein Mandat?
Eine Kontaktaufnahme ist zunächst eine Anfrage. Umfang, Annahme und Bedingungen einer Zusammenarbeit sind gesondert mit der Kanzlei abzustimmen.
Konzept für diesen Leistungsbereich. Leistungsumfang und organisatorische Abläufe sind durch die Kanzlei zu bestätigen.