Recht & Tracking.
Der Prüfstand.
Ein Banner macht eine Website nicht automatisch rechtskonform. Diese Seite dokumentiert den Konzeptstand und offene Voraussetzungen. Sie ist kein freigegebenes Kanzlei-Impressum und keine fertige Datenschutzerklärung. Die endgültige rechtliche Freigabe sollte eine entsprechend qualifizierte Stelle anhand der tatsächlichen Konfiguration erteilen.
Impressum – noch zu vervollständigen
Für den produktiven Auftritt sind insbesondere die Angaben nach § 5 DDG und die einschlägigen Dienstleistungsinformationen nach § 2 DL-InfoV zu prüfen. Berufsrechtliche Werbung muss die Anforderungen aus § 57a StBerG beachten.
- Vollständige Firmierung und ladungsfähige Anschrift; aus Verzeichnissen: S & St Löhr Steuerberatungsgesellschaft mbH, Marschallstraße 12, 40477 Düsseldorf. Vor Veröffentlichung bestätigen.
- Geschäftsführer: Siegfried Löhr. Ebenfalls Inhaber und Steuerberater, durch Christian Löhr am 28.10.2026 bestätigt. Registergericht und Registernummer sind noch amtlich abzugleichen; HRB 79500 ist bislang eine Sekundärquellenangabe.
- Bestätigte E-Mail und Telefonnummer sowie gegebenenfalls vorhandene Umsatzsteuer-/Wirtschafts-Identifikationsnummer nach den anwendbaren Vorgaben. Keine private Steuernummer veröffentlichen.
- Zuständige Aufsicht/Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Verleihungsstaat und Zugang zu den berufsrechtlichen Regelungen; typischerweise StBerG, DVStB, BOStB und StBVV. Tatsächliche Zugehörigkeit und Links bestätigen.
- Berufshaftpflichtversicherer, Anschrift und räumlicher Geltungsbereich entsprechend den einschlägigen Informationspflichten.
- Verbraucherstreitbeilegung nach tatsächlichem Anwendungsfall prüfen. Keine veralteten Standardtexte oder pauschalen Haftungsausschlüsse übernehmen.
Datenschutz – tatsächlicher Demostand
Diese Designstudie enthält keine Google-Analytics-, Google-Ads-, Google-Tag-Manager-, Maps-, YouTube- oder externen Font-Skripte. Die lokale Seite selbst lädt nur eigene Dateien. Sie erhebt keine Formulareingaben. Telefon- und E-Mail-Links starten bei Nutzung die dafür eingerichtete Anwendung.
Nur die gewünschte Consent-Demoauswahl wird unter loehr-consent-demo-v2 im Browser gespeichert: Version, Zeitpunkt und einen Ja/Nein-Wert für die Statistik-Demo. Die Anwendung berücksichtigt die Auswahl für maximal 180 Tage; die Browserspeicherung kann auch jederzeit in den Browsereinstellungen gelöscht werden. Die Werte werden von der Demo nicht an einen Server übertragen. Die Auswahl ist kein Nachweis einer Einwilligung für spätere Google-Dienste.
Die private Hosting- und Anmeldeumgebung von Sites kann eigene technische Verarbeitung vornehmen. Deren Logs, Speicherdauer, Unterauftragnehmer und vertragliche Rollen wurden hier nicht abschließend geprüft. Deshalb ist die gesamte Hostingumgebung nicht als datenschutzrechtlich abgenommen bezeichnet.
Für den öffentlichen Betrieb erforderlich
- Datenschutzhinweise passend zu den tatsächlich eingesetzten Diensten mit Verantwortlichem, gegebenenfalls Datenschutzbeauftragtem, Zwecken/Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und Betroffenenrechten. Grundlage: DSGVO, insbesondere Art. 6, 7, 13, 28 und Kapitel V.
- Hosting, E-Mail, Kontaktformular, Consent-Anbieter und Google-Dienste einschließlich Auftragsverarbeitung und gegebenenfalls Drittlandtransfer einzeln prüfen. Keine pauschale Behauptung „DSGVO-konform“ ohne diesen Abgleich.
- Einwilligung für nicht erforderliche Endgerätezugriffe nach § 25 TDDDG. Notwendige Funktionen und optionale Zwecke unterscheiden. Eine rein erforderliche Website braucht nicht allein ihrer Existenz wegen ein Zustimmungsbanner.
- Für den tatsächlichen Google-Einsatz eine geeignete CMP mit konkreten Anbieter-/Zweckinformationen, Versionierung und Nachweis implementieren. Die einfache lokale Demo reicht dafür nicht.
- Kontaktformular ohne Pflicht-Upload und ohne Steuerdetails: Name, Rückkontakt und knappe Anliegenkategorie reichen für den Einstieg. Rechtsgrundlage nach Fall bestimmen; keine pauschale Werbeeinwilligung als Voraussetzung für eine Anfrage.
Organische Suche und optionale Statistik
Für diesen Kanzleiauftritt sind keine Anzeigen vorgesehen. Google Ads, Remarketing, Anzeigen-Conversions und Marketing-Cookies gehören daher nicht zum Konzept. Organische Auffindbarkeit benötigt keine solche Besucherverfolgung.
Aktuell sind auch keine Statistik-Tags aktiv. Deshalb erscheint kein automatisches Zustimmungsbanner. Die im Footer erreichbaren Cookie-Einstellungen zeigen nur eine Statistik-Demo; auch bei Zustimmung wird kein Analysedienst geladen. Vor einem späteren tatsächlichen Statistik-Einsatz sind Bedarf, Anbieter, Einwilligung und Datenschutzhinweise gesondert zu prüfen.
Die lokale Suche im Ratgeber überträgt keine Suchanfragen an einen Suchdienst. Ein eigenes Google-Search-Console-Domainkonto kann später für Indexierungs- und Suchleistungsberichte genutzt werden, ohne dafür Analytics-Tags in die Website einzubauen.
Barrierefreiheit, Sicherheit & Betrieb
Ob das BFSG tatsächlich greift, hängt unter anderem vom Verbraucherangebot und möglichen Ausnahmen ab. Ein Kontaktformular allein beantwortet die Frage nicht abschließend. Die Bundesfachstelle erläutert den elektronischen Geschäftsverkehr. Unabhängig davon: Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, sinnvolle Überschriften, Alternativtexte, vergrößerbarer Text, mindestens WCAG-AA-Kontraste als Gestaltungsziel und fehlerverständliche Formulare einplanen.
- HTTPS, Sicherheitsheader, sparsame Logs, Zugriffsschutz, Updates und eine tatsächlich getestete Wiederherstellung vorsehen.
- Keine Formulare mit steuerlich vertraulichen Unterlagen ohne gesondert abgesicherten Übertragungsweg.
- Bild- und Schriftrechte belegen. Die Existenz eines Bildes auf der alten Website beweist keine übertragbare Lizenz für neues Hosting.
- Produktive Domain erst nach Freigabe verbinden; bestehende Website, DNS und Mailrouting vorher sichern. Die private Designstudie bleibt noindex.